Brandschutzhelfer

Brandschutzhelfer in Betrieben sind durch den Arbeitgeber beauftragt, im Falle eines Brandes sowohl festgelegte Aufgaben zu übernehmen als auch den Brandschutzbeauftragten zu unterstützen. Dazu gehören beispielsweise der vorbeugende Brandschutz durch die Beaufsichtigung von Arbeiten mit Feuer oder Hitze, die Brandbekämpfung sowie das bedienen der Brandschutzeinrichtungen und die Einweisung der eintreffenden Feuerwehr.

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach §10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dauert 8 Unterrichtseinheiten (UE) mit jeweils 45 Minuten und wird mit einem Abschlusstest abgeschlossen. Sie kann, unter Einbeziehung der vorgehaltenen Brandschutzeinrichtungen, direkt vor Ort im Unternehmen erfolgen oder in unseren modernen Schulungsräumen.

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