Seit dem 1. Januar 2014 ist das neue Notfallsanitäter-Gesetz (NotSanG) in Kraft. Die Ausbildung des neuen Berufsbildes orientiert sich dabei stärker als bisher an anderen Gesundheitsberufen: Sie dauert drei statt bisher zwei Jahre (Rettungsassistent) und wird für die gesamte Dauer vergütet. Die Rettungsdienstschulen in Baden-Württemberg haben das Curriculum für die neue Ausbildung zum Notfallsanitäter gemeinsam erstellt. Dieses legt jedoch lediglich den Rahmenlehrplan fest; die pädagogische Entwicklung und Umsetzung obliegt den Schulen. Das Curriculum ist seit Oktober 2014 beim Kohlhammer-Verlag veröffentlicht.
Ihr Weg als Rettungsassistent zum Notfallsanitäter
Bis Ende 2023 können Rettungsassistenten, die länger als drei Jahre im Beruf sind, eine Ergänzungsprüfung beziehungsweise – unabhängig von der Dauer der Berufszugehörigkeit – ein staatliches Vollexamen ablegen, um die Berufsbezeichnung Notfallsanitäter führen zu dürfen. Die dafür notwendigen Voraussetzungen sind in § 32 NotSanG geregelt. Nach bestandener Prüfung und entsprechend den Vorgaben des § 2 NotSanG kann dann die Urkunde zum Notfallsanitäter beantragt werden.
Die Termine für Rettungsassistenten mit einer Berufserfahrung über fünf Jahren finden Sie hier und für Rettungsassistenten mit einer Berufserfahrung zwischen 3 und 5 Jahren hier.
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